Waffenbesitz - eine Definition

 

Was ist "Waffenbesitz" ?

Diese Frage führt zu den beiden Fragen:

 

Was sind "Waffen" ?

 

Was bedeutet "besitzen" ?

 

 

1.

Was sind Waffen ? Gesetzliche Grundlagen
(Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts - WaffRNeuRegG)
vom 11.10.2002
Um zu erklären, was unter dem allgemeinen Begriff des 'Waffenbesitzes' zu verstehen ist, ist zunächst die Klärung der beiden Grundbegriffe 'Waffen' und 'besitzen/Besitz' im Hinblick auf die Gesetzeslage zu definieren.
Gemeinhin kann unter dem Begriff 'Waffen' Alles, jeder Gegenstand oder Stoff, verstanden werden.

Nach unserem allgemeinen Verständnis kann jeder Gegenstand zu einer Waffe werden, d.h., daß mit jedem beliebigen Gegenstand theoretisch Verletzungen (bis hin zum Tod), oder allgemein sonstige Beeinträchtigungen von Gesundheit oder Freiheit herbeigeführt werden können.

Selbst der allgemeine Begriff der 'Waffe' ist im relevanten Gesetzestext erklärt:

"Waffen sind

- Schußwaffen (Anm.: siehe nächster Absatz) oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

a) tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen uz beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."

 

Abschn. 1

Par. 1 (1)

In der Thematik, mit der wir uns hier befassen wollen, soll unter 'Waffen' lediglich der Bereich der sogenannten 'Schußwaffen' verstanden werden.
Um den Begriff der  'Schußwaffen' zu definieren, hilft, wie so oft, ein Blick in das Gesetz. In diesem Falle findet sich eine Definition von 'Schußwaffen' in der Anlage des Gesetzes.
Dort ist erklärt, daß unter 'Schußwaffen' solche Gegenstände zu fassen sind,

"...

- die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion (Anm.: "Betäubungsgewehre"), zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind, und

bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Den Schußwaffen gleichgestellt sind unter Anderem die sogenannten "wesentlichen Teile" von Schußwaffen. ...".

Dies sind, vereinfacht gesprochen, diejenigen Teile der Schußwaffe, die erforderlich sind, damit überhaupt geschossen werden kann (beispw. Lauf, Patronenlager etc.).

 

 

 

Anlage 1

Abschnitt 1

Unterabschnitt 1

"Schußwaffen"

Nr. 1

2. Was bedeutet "besitzen" ?

 

Auch die Frage nach der Bedeutung von 'besitzen' oder '(Waffen-)besitz' ist im Gesetz geregelt.

In der entsprechenden Passage ist ausgeführt, daß

"(derjenige) eine Waffe oder Munition 'besitzt', wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt."

Die tatsächliche Gewalt übt derjenige aus, der die 'Schußwaffe' in seinem Zugriff hat, also jederzeit darauf zugreifen kann.
Dies ist nicht zwangsweise der Eigentümer.

Im Extremfall kann dies auch ein Dieb sein, der die 'Schußwaffe' unberechtigt in seinen 'Besitz' gebracht hat; er ist dann der (selbstverständlich illegale) 'Besitz'er.

 

 

Anlage 1

Abschnitt 2

"Waffenrechtliche Begriffe"

Nr. 2



Wir können also festhalten, daß es sich beim 'Waffenbesitz' um die Fragen handelt,

WER über

welche SCHUßWAFFEN

die TATSÄCHLICHE GEWALT ausübt.


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