Das eigentliche Problem:
Der illegale Waffenbesitz

 

 

Das eigentliche Hauptproblem des Waffenbesitzes besteht, trotz vielfältiger gegensätzlicher Berichterstattung in den Medien nicht im Waffenbesitz schlechthin, sondern nur in dem Teil des Waffenbesitzes, der sich außerhalb der Legalität, also illegal, abspielt.

Wir sprechen hier vom 'illegalen Waffenbesitz'.

Vom 'illegalen Waffenbesitz' sprechen wir dann, wenn sich '(Schuß)waffen' illegal in der Hand ihrer Besitzer befinden.

Dies sind beispielsweise

- Jugendliche unter 18 Jahren, die sich im Besitz von Luftgewehren befinden (Ausnahme: Jugendliche Sportschützen auf hierfür vorgesehenen Schießplätzen),

- Personen, die ohne Vorliegen entsprechender waffenrechtlicher Erlaubnisse sogenannte 'scharfe' Schußwaffen erwerben oder besitzen, beispielsweise stehlen.

Laut verschiedener Statistiken beläuft sich die Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf ca. 25 bis 30 Millionen Schußwaffen.

Etwa zwei Drittel hiervon (!!!), also ca. 16 bis 20 Millionen Schußwaffen, befinden sich illegal im Besitz von Privatpersonen, und nur etwa 1 Drittel davon stellt den Bereich des legalen Waffenbesitzes dar.

 

Der legale Waffenbesitz erstreckt sich demgegenüber vom Waffenbesitz bei öffentlichen Organen (Polizei, Bundeswehr, Sicherheitsbehörden, Sicherheits- und Wachunternehmen, etc.), bis in den privaten Bereich zu (legalen !) Waffensammlern und -gutachtern, Jägern und Sportschützen.
Auch die privaten (legalen) Waffenbesitzer/Innen stellen keine Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik dar.

Es handelt sich bei ihnen um Personen, die durch

- vielfache persönliche Überprüfungen (Eignung, Widerspruchsgründe)

- den Nachweis der Sachkunde (Sachkundeprüfungen, Jägerprüfung etc.)

den Nachweis erbracht haben, daß sie mit den relevanten Aspekten der Waffentechnik, Ballistik, der rechtlichen Grundlagen und der Handhabung und Aufbewahrung von Schußwaffen bestens vertraut sind.

Hinzu kommt die Tatsache, daß selbst diese Privatpersonen nicht berechtigt sind, sich frei nach Belieben jede Art von Waffen zuzulegen.

Das Gegenteil ist der Fall:

Diese Personen unterliegen der Pflicht, für die meisten zu erwerbenden Schußwaffen einzelne Nachweise der Notwendigkeit ("Bedürfnis", "Jagdschein") beizubringen.
Außerdem sind sie verpflichtet, jeden Zu- oder Abgang an Schußwaffen in ihrem Besitz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fristgerecht behördlich registrieren zu lassen.
Ein Versäumnis dieser Verpflichtung hat für die privaten legalen Waffenbesitzer i.d.R. schwerwiegende Folgen, bis hin zum (dauerhaften) Verlust ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse.

 

Da der weitaus größte Teil von Straftaten mit illegalen Schußwaffen verübt wird, ist sehr leicht einzusehen, daß der legale Waffenbesitz, also derjenige Anteil von Schußwaffen, der sich legal im Besitz von Privatpersonen befindet, bei der inneren Sicherheit oder der Verbrechensbekämpfung nahezu vernachlässigbar ist.
Der Prozentsatz von legalen scharfen Schußwaffen im Privatbesitz am gesamten Bestand von Schußwaffen, die bei der Verübung von Verbrechen benutzt werden, bewegt sich im Vergleich der einzelnen Jahre nur im Promillebereich, also unter 1%.

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