Waffensachkundeprüfung --- Waffensachkundelehrgang

Staatlich anerkannte Prüfung in Waffensachkunde zur WBK-Beantragung

Der Weg zu einer eigenen Waffe oder einer ganzen eigenen Waffensammlung

 

       

 

Zum rechtmässigen Erwerb einer eigenen erlaubnispflichtigen Schusswaffe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind im wesentlichen folgende:

 

 

 

- Nachweis der Sachkunde

 

- Volljährigkeit

 

- Zuverlässigkeit

 

- Bedürfnis (* - Verzicht auf Bedürfnis)

 

(*) Verzicht auf Bedürfnis

(WaffG Anl. 2 (z. §§2 bis 4)Waffenliste, Abschn. 2, Unterabschn. 3, 1.2)

Sofern der Antragsteller eine WBK für die so genannten 'leistungsreduzierten Schusswaffen' (unter 7,5 Joule) wünscht, ist kein Bedürfnis erforderlich.

Bei diesen Schusswaffen handelt es sich um originale Schusswaffen, die lediglich durch Umbaumassnahmen auf das Verschiessen von leistungsreduzierter Munition (üblicherweise Kaliber 4mm M20) verändert wurden. Dies geschieht, je nach Waffenbauart oftmals lediglich durch Einbringen eines Reduzierlaufes im jeweiligen Kaliber in die Originalwaffe.

Darüber hinaus sind diese Schusswaffen in der Regel ansonsten völlig identisch mit den unveränderten Originalen.

Das Sammeln der sogenannten '4mm-Waffen' bietet damit einen wesentlich einfacheren Einstieg in das interessante Sammeln originaler scharfer Schusswaffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachweis der Sachkunde

Der Nachweis der Sachkunde wird über die erfolgreich abgelegte Waffensachkunde-Prüfung erbracht.

Wir sind als behördlich anerkannte Träger von Waffensachkunde-Schulungen und -Prüfungen befugt, die erforderlichen Schulungen und Ausbildungen durchzuführen, und bei Bestehen der Prüfung ein anerkanntes Zeugnis, und damit den erforderlichen Nachweis der Waffensachkunde auszustellen.

 

Volljährigkeit

Der Erwerber einer Waffe muss volljährig sein. Nach dem neuen Waffengesetz ist der Erwerb bestimmter Waffen jedoch an zusätzliche Altersbedingungen oder zusätzliche Nachweise geknüpft.

Will der Erwerber eine großkalibrige Waffe erwerben, so muss er das
25. Lebensjahr vollendet haben. (Ausnahmen sind nur durch ein psychologisches Attest möglcih; siehe Waffengesetz).

 

Zuverlässigkeit

Bevor die zuständige Behörde die gewünschte Genehmigung erteilt (üblicherweise in Form einer WBK - Waffenbesitzkarte), ist sie zudem verpflichtet, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchzuführen. Deren Inhalt ist wesentlich umfangreicher als beispielsweise ein normales Führungszeugnis.

Sollten hieraus Vergehen ersichtlich werden, die die Zuverlässigkeit des Antragstellers in Zweifel ziehen, so kann es zu Rückfragen oder gar zur Ablehnung des Antrages kommen.

 

Bedürfnis
Der Behörde muss ein Grund (das so genannte Bedürfnis) nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.
Dieses haben üblicherweise nur Sportschützen, Jäger oder Waffensammler.  Zusätzlich sind hier Sicherheitsdienste und Personen zu nennen, die mehr als die Allgemeinheit bedroht sind. Jedoch stehen diese eher im Zusammenhang mit einer anderen waffenrechtlichen Erlaubnis, dem Waffenschein, der zum Führen von Schusswaffen berechtigt.

Um als Sportschütze ein Bedürfnis zum Erwerb einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe nachzuweisen, sind weitere Bedingungen zu erfüllen; diese werden unter anderem auch in unseren Schulungen vermittelt.
Als Jäger dient der gültige Jagdschein als Nachweis des Bedürfnisses zum Erwerb genehmigungspflichtiger Schusswaffen.

Waffensammler erhalten ihr Bedürfnis zum Erwerb genehmigungspflichtiger Schusswaffen durch die so genannte 'Sammler-WBK' (Waffenbesitzkarte) oder 'rote WBK' (aufgrund der rötlichen Farbe dieses Dokumentes).

 

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung oder Ihre Fragen !

   
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